Modellversuch
Im Jahr 1980 hat das Niedersächsische Kultusministerium den Modellversuch “Ambulante Sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger” - erstmalig in Uelzen - ins Leben gerufen..
für
Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V.
Die LAG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder. Sie sichert und fördert die Qualität der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote der Jugendhilfe, die eine effiziente Alternative zu den freiheitsentziehenden Sanktionen darstellen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Zur Zeit sind 30 Einrichtungen - überwiegend Freier Träger der Jugendhilfe - landesweit in ihr organisiert.
Die Arbeit der LAG wird vom Grundgedanken “Betreuen statt Einsperren” geleitet.
Der Leitgedanke entspringt der Kenntnis, dass Freiheit entziehende Maßnahmen keine adäquate Reaktion auf Jugendkriminalität darstellen, was kriminologische Untersuchungen belegen. Sie führen vielmehr zu einer Verfestigung der kriminellen Karriere: Die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen werden eingeschränkt und die positiven sozialen Kontakte reduzieren sich. In vielen Fällen beginnen die jungen Menschen sich selbst als Außenseiter oder als “kriminell” anzusehen und bestätigen mit ihren Handlungen dieses Bild.
Ambulante Sozialpädagogische Angebote, wie Soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, der Täter-Opfer-Ausgleich oder pädagogisch betreute Arbeitsweisungen stoppen diesen Prozess. Sie tragen zu einer Verringerung freiheitsentziehender Sanktionen bei und reagieren pädagogisch auf Straftaten junger Menschen. Sie orientieren sich am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts.
Die in enger Zusammenarbeit der Mitglieder erarbeiteten Qualitätsstandards sind Grundlage für eine verlässliche,
qualitativ hochwertige Arbeit in den Einrichtungen, die sich ständig an die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen anpasst.
Die Mitgliedsorganisationen erfüllen somit zwei wichtige gesellschaftliche Aufträge:
Prävention und Integration.
1980
Im Jahr 1980 hat das Niedersächsische Kultusministerium den Modellversuch “Ambulante Sozialpädagogische Betreuung junger Straffälliger” - erstmalig in Uelzen - ins Leben gerufen..
1984
Die aus der wissenschaftlichen Begleitforschung hervorgegangenen positiven Ergebnisse haben das Land 1984 zu den Entschluss kommen lassen, diesen Modellversuch dauerthaft zu etablieren und den landesweiten Ausbau dieses Betreuungsanbgebot voran zu treiben.
1986
Seit 1986 werden in Niedersachsen “Ambulante Sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige” mit Landesmitteln gefördert. Grundlage hierfür ist die gemeinsame Förderrichtlinie des Sozial- und Justizministeriums. Im selben Jahr hat sich auch die “Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V.” als Interessenvertretung seiner Mitglieder gegründet.
1990
1990 erfolgte die Aufnahme der sogenannten “Ambulanten Maßnahmen” in den Katalog der jugendrechtlichen Weisungen des Jugendgerichtsgesetzes. Dies ist auch als Erfolg der Landesarbeitsgemeinschaft und seinen Kooperationspartnern zu werten.